Friedhofsgebühren Heiligenhaus
Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Heiligenhaus (Nordrhein-Westfalen) im Überblick – direkt aus der Satzung. Grabnutzung ist auf € pro Nutzungsjahr umgerechnet, damit unterschiedliche Ruhezeiten vergleichbar werden.
Im Vergleich der erfassten Städte tendenziell teurer.
Grabnutzungsgebühren
| Gebührenart | € pro Jahr | Anteil am Höchstwert | Vergleich zum Median |
|---|---|---|---|
Reihengrab (Erdbestattung)gesamt 1.100 € für 25 Jahre„…€ c) für Personen über 5 Jahre___________________________________1.100,00 € d) stilles Reihengrab im Rasenfeld mit Steinplatte inkl. 25 Ja…“ | 44,00 €/Jahr | 15 % unter Median | |
Wahlgrab (Erdbestattung)gesamt 1.981 € für 25 Jahre„…a) je Grab der Wahlgrabstätte___________________________________1.981,00 € b) für die gesamte Urnenwahlgrabstätte _______________________…“ | 79,24 €/Jahr | 10 % über Median | |
Urnenreihengrabgesamt 738 € für 25 Jahre„…€ e) Urnenreihengrab____________________________________________738,00 € f) anonymes Urnenreihengrab inkl. 25 Jahre Rasenpflege; inkl.…“ | 29,52 €/Jahr | 19 % unter Median | |
Urnenwahlgrabgesamt 1.430 € für 25 Jahre„…) für die gesamte Urnenwahlgrabstätte __________________________ 1.430,00 € c) Für den Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Wahl- grabstätt…“ | 57,20 €/Jahr | 8 % über Median | |
Rasen-/anonymes Grabgesamt 2.072 € für 25 Jahre„…atte inkl. 25 Jahre Rasenpflege__________________________________2.072,00 € e) Urnenreihengrab____________________________________________…“ | 82,88 €/Jahr | 53 % über Median |
Bestattungs-/Beisetzungsgebühren
| Gebührenart | € pro Jahr | Anteil am Höchstwert | Vergleich zum Median |
|---|---|---|---|
Erdbestattung (Öffnen/Schließen)„…ie die erste Grabbereitung beträgt die Gebühr bei: a) Erdgräbern 1.428,00 € b) Kindergräbern 916,00 € c) Urnengräbern 389,00 € d) Aschestr…“ | 1.428,00 € | 96 % über Median | |
Urnenbeisetzung„…Erdgräbern 1.428,00 € b) Kindergräbern 916,00 € c) Urnengräbern 389,00 € d) Aschestreufeld_____________________________________________…“ | 389,00 € | 62 % über Median |
Einrichtungen
| Gebührenart | € pro Jahr | Anteil am Höchstwert | Vergleich zum Median |
|---|---|---|---|
Trauerhalle (je Trauerfeier)„…ich elektrischer Orgel, Dekoration und Kerzen beträgt die Gebühr 340,00 € II. Für die Benutzung der Leichenkammer 390,00 € D – Ausgrabun…“ | 340,00 € | 36 % über Median |
Verwaltung
| Gebührenart | € pro Jahr | Anteil am Höchstwert | Vergleich zum Median |
|---|---|---|---|
Grabmalgenehmigung„…kehrssicherungs- pflicht bei der Überprüfung der Standsicherheit 80,00 € b) liegenden Grabmälern mit oder ohne Steineinfassung sowie se…“ | 80,00 € | 63 % über Median |
Friedhofsgebühren in Heiligenhaus im Vergleich
Heiligenhaus liegt beim Rasen-/anonymes Grab rund 53 % über dem Median der von Grabkompass erfassten Städte. Beim Urnenreihengrab liegt die Stadt dagegen rund 19 % darunter.
Grabnutzungsgebühren rechnen wir auf € pro Nutzungsjahr um, damit unterschiedliche Ruhe- bzw. Nutzungszeiten vergleichbar werden; der Vergleich bezieht sich auf den Median der aktuell von Grabkompass erfassten Städte. Jede Zahl stammt aus der offiziellen, oben verlinkten Satzung – maßgeblich bleibt diese. Wie wir erheben, prüfen und vergleichen, steht auf der Methodik-Seite.
Gut zu wissen: Ist eine Grabart mit inkl. Pflege markiert, enthält der Preis die Grabpflege – solche Gräber sind nicht mit reinen Nutzungsgebühren vergleichbar und bleiben deshalb aus dem Median-Vergleich ausgenommen. Eine Grundgebühr in der Kontextzeile ist eine jährliche Gebühr, die je Grabstelle zusätzlich anfällt und im €/Jahr bereits enthalten ist.
Häufige Fragen
Was kostet ein Grab in Heiligenhaus?
Ein Reihengrab (Erdbestattung) kostet in Heiligenhaus 1.100 € für 25 Jahre Ruhezeit – das sind 44,00 € pro Nutzungsjahr.
Was kostet eine Urnenbeisetzung in Heiligenhaus?
Die Beisetzung einer Urne kostet in Heiligenhaus 389,00 € – zuzüglich der Grabnutzungsgebühr.
Woher stammen die Friedhofsgebühren für Heiligenhaus?
Aus der offiziellen Friedhofsgebührensatzung von Heiligenhaus (auf der Seite verlinkt, Stand 2025-01-01).